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Was ist eine Rufnummermitnahme? Bei einem Anbieterwechsel im Bereich der Telefonie besteht die Möglichkeit seine Rufnummer zu behalten. Gesetzlich ist dies in Deutschland im Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Paragraph 46 festgeschrieben. Dabei wird einer Abkopplung vom alten Anschluss vorgenommen und bei dem neuen Anbieter wieder eingefügt. Dieser Vorgang wird auch als Portierung bezeichnet für die in der Regel der alte Anbieter eine Portierungsgebühr erhebt.
Geht die Rufnummermitnahme auch in Mobilfunknetzen? Bei der Rufnummermitnahme in Mobilfunknetzen (auch als Mobile Number Portability (MNP) bezeichnet) kann die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl behalten werden. In Deutschland ist die Rufnummernmitnahme seit dem 1. November 2002 in allen Mobilfunknetzen möglich. Ist die Mitnahme von Mobilfunk-Rufnummern bei jedem Anbieter möglich? Gemäß der gesetzlichen Vorgabe muss die Mitnahme generell von jedem Mobilfunknetzbetreiber unterstützt werden. Dagegen sind jedoch Provider nicht dazu verpflichtet die Rufnummern wiederum zu sich zu nehmen. Auch unterstützt nicht jeder Anbieter die Rufnummermitnahme bei seinen Prepaid-Angeboten. War es früher anhand von Vorwahlen noch möglich die genaue Netzzugehörigkeit festzustellen, ist dies jetzt durch die Mitnahme zusammen mit der Vorwahlnummer nicht mehr erkennbar. Vorsicht vor Mehrkosten: Da der jeweilige Tarif ins tatsächliche Netz abgerechnet wird, ist eine zuvorige Netzabfrage empfehlenswert. Siehe unseren Beitrag "In welche Netze telefonieren Sie?" Wie läuft eine Rufnummermitnahme ab? 1.Schritt: Damit die Rufnummer mitgenommen werden kann, muss zunächst der Vertrag beim derzeitigen Betreiber gekündigt werden. (Hier auf möglich Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen achten). Der Antrag auf die Rufnummerportierung darf dabei frühestens 4 Monate vor dem tatsächlichen Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende besteht prinzipiell für den Kunden 30 Tage lang das Recht seine Rufnummermitnahme zu beantragen. Bei der Mitnahme der Rufnummer kündigt man bei Prepaid-Tarifen nicht den Vertrag. sondern füllt eine Verzichtserklärung (meist Vordruck des Anbieters) aus. 2. Schritt: Spätestens 15 Tage nach Vertragsende sollte der Antrag beim neuen Provider eingegangen sein, um keine Verbindungslücke zu erhalten. Die Umschaltung erfolgt dann automatisch. Einige Anbieter übernehmen den kompletten Kündigungsvorgang für den Neukunden. Welche Kosten können dabei auf mich zukommen? Die Portierungsgebühren können je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein, sie belaufen sich im Durchschnitt auf rund 25 Euro. Zusätzlich kann vom neuen Netzbetreiber ein Portierungsentgelt erhoben werden. In der Praxis ist jedoch eher der Gegenteil der Fall : So locken viele Anbieter neue Kunden mit Bonuszahlungen bei der Rufnummermitnahme. Laut gesetzlicher Regelung ist die Preisobergrenze für die Rufnummermitnahme im Mobilfunk bei 30,72 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) festgesetzt. Welche Vorteile bringt eine Rufnummermitnahme? Bisherige Kontakte können einen weiterhin unter der bekannten Rufnummer erreichen, auch wenn man mittlerweile der Anbieter und das Netz gewechselt hat. Auch müssen gegebenenfalls gedruckte oder übermittelte Kontaktdaten nicht umständlich neu erstellt und neu verteilt werden. Durch den Neukunden-Bonus vieler Netzbetreiber bei Rufnummermitnahme entstehen in der Differenz zu den Gebühren beim alten Netzbetreiber geringe bis gar keine Kosten. Allerdings läuft die Rufnummermitnahme in der Praxis nicht immer reibungslos ab. Insofern sind Telefonate innerhalb der Portierungsphase mit den neuen Anbieter sinnvoll. |